Stargaze Hospitality GmbH – AGB

 

 

I. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von den, der Stargaze-Hospitality GmbH zugehörigen Hotels (im folgenden Stargaze-Hospitality GmbH), gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden Vertragspartner genannt) erbracht werden.

 

 

 

Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Stargaze-Hospitality GmbH. Die Stargaze-Hospitality GmbH ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

 

 

 

Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Stargaze-Hospitality GmbHkeine Anwendung, es sei denn, sie werden vom der Stargaze-Hospitality GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

 

 

II. Vertragsabschluss und - Partner

 

Auf eine Buchungsanfrage des Vertragspartners hin kommt ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Der Stargaze-Hospitality GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

Vertragspartner sind das jeweilige Hotel der Stargaze-Hospitality GmbH und der Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Vertragspartner bestellt, haftet er der Stargaze-Hospitality GmbH gegenüber zusammen mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stargaze-Hospitality GmbH, an den Vertragspartner weiterzuleiten.

 

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu

anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH verpflichtet sich, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des jeweiligen Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an

Dritte.

 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Stargaze-Hospitality GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

 

Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglichÄnderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Stargaze-Hospitality GmbH dem zustimmt.

 

Die Zahlung des Gesamtbetrages ist bei Check In zu tätigen, sollte diese nicht bereits auf Grund der Zahlungsbedingung im Voraus erfolgt sein.

 

Rechnungen des jeweiligen Hotels der Stargaze-Hospitality GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Stargaze-Hospitality GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Stargaze-Hospitality GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Stargaze-Hospitality GmbH eine Mahngebühr von 5,- EUR erheben. Der Stargaze-Hospitality GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Gastes

 

Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit dem jeweiligen Hotel der Stargaze-Hospitality GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragsparnter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des jeweiligen Hotels der Stargaze-Hospitality GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners , wenn diesem dadurch das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

Sofern zwischen der Stargaze-Hospitality GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien

Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Stargaze-Hospitality GmbH auszulösen.

 

Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem jeweiligen Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Vertragspartners gemäß vorstehend IV. Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkreten berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements.

Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Stargaze-Hospitality GmbH kein Schaden oder der dem jeweiligen Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

Sofern die Stargaze-Hospitality GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung oder Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

V. Rücktritt des Hotels

 

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,

 

die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,

 

Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,

der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,

vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden ,

 

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

 

 

VI. Zimmerübergabe und -rückgabe

 

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den Tageszimmerpreisin Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100% des vollen gültigen Logie-Preises.

Dem Vertragspartner steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

Die Stargaze-Hospitality GmbH bieten nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen ein generelles Rauchverbot.

 

 

VII. Haftung des Hotels

 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei

Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung

von Leben, Körper und Gesundheit.

 

Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese

auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den

Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind, in diesen Fällen ist die Haftung

auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Stargaze-Hospitality GmbH empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Hotelsafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn

nicht der Vertragspartner nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung

unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.

 

Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

 

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf diese Weise abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Stargaze-Hospitality GmbH nicht, außer bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden unverzüglich, spätestens jedoch beim

Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

 

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und

Warensendungen für die Vertragspartner/Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist

und der Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorgezeichneten Sachen dem lokalen

Fundbüro zu übergeben.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des jeweiligen Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Hotels.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(Salvatorische Klausel)

Sollten Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.